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Mittlere Reife

1. Grundsätzliches

Schülerinnen und Schüler einer drei- oder vierjährigen schulpflichtersetzenden Fachschule haben am Ende ihrer Ausbildung die Abschlussprüfung zur Mittleren Reife abzulegen.

Durch die Reformen im NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetz (§ 40a) und die Neufassung der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisations- und Lehrplanverordnung (§§ 19 bis 24) ergeben sich ab den Abschlussprüfungen des Schuljahres 2022/23 einige grundlegende Veränderungen im Vergleich zur bis dahin üblichen Form.

Die Abschlussprüfung zur Mittleren Reife ist der formelle Abschluss der dreijährigen oder vierjährigen Bildungslaufbahn in einer Landwirtschaftlichen Fachschule. Sie ist eine kommissionelle Prüfung. Ausgangspunkt und zentraler Inhalt des Prüfungsvorganges ist eine im Laufe des letzten Unterrichtsjahres erstellte schriftliche Abschlussarbeit zu einem relevanten Thema des angestrebten Berufsfeldes. Ziel der Abschlussprüfung zur Mittleren Reife ist die Feststellung, inwieweit die SchülerInnen aufgrund ihrer Ausbildung befähigt sind, selbständig eine fachliche Problemstellung umfassend und fächerübergreifend zu erarbeiten und zu präsentieren.

Termine im Schuljahr

 

Fachrichtung
Gartenbau

Fachrichtungen
Landwirtschaft; Betriebs- und
Haushaltsmanagement; Weinbau

einschl. Kellerwirtschaft;
Pferdewirtschaft

1. Besprechung mit Betreuungslehrkraft
Vorlage eines Konzepts

Im September

Im November

Einreichung des Themas für
die Abschlussarbeit und
Genehmigung durch Direktion

15. Oktober*

10. Dezember*

Abgabe des vorläufigen
Inhaltsverzeichnisses

15. Dezember*

15. Jänner*

2. Besprechung mit
Betreuungslehrkraft

   

Abgabe des Hauptteils der
Arbeit bei der
Betreuungslehrkraft für
anschließendes Feedback

20. April*

20. April*

3. Besprechung mit
Betreuungslehrkraft

   
Durchführung der Klausurarbeit in Deutsch

zwischen 5. und 19. Mai

zwischen 5. und 19. Mai

Abgabe bei fertigen und
gebunden Arbeit bei der
Betreuungslehrkraft

20. Mai*

20. Mai*

Übermittlung an die/den
Vorsitzende/n

10. Juni*

10. Juni*

Abschlussprüfungen zur
Mittleren Reife

Letzte Unterrichtswoche

Letzte Unterrichtswoche

*bzw. der darauffolgende Unterrichtstag

Zulassung zur Abschlussprüfung

  • Alle PrüfungskandidatInnen, die den Abschlussjahrgang erfolgreich (ohne Nicht genügend) abgeschlossen haben.

  • Alle PrüfungskandidatInnen mit einem Nicht genügend im Abschlussjahrgang können die Abschlussprüfung zur Mittleren Reife ablegen, haben aber im folgenden September eine Wiederholungsprüfung in diesem Pflichtgegenstand abzulegen; bei bestandener Abschlussprüfung zur Mittleren Reife (im Juni) erhalten sie ein vorläufiges Zeugnis und erst nach positiver Wiederholungsprüfung im September erhalten sie das Jahres- und Abschlusszeugnis.

  • PrüfungskandidatInnen mit zwei Nicht genügend im Abschlussjahrgang sind zur Abschlussprüfung im Juni nicht berechtigt; Sie haben im September in beiden Pflichtgegenständen eine Wiederholungsprüfung abzulegen – bei positiver Absolvierung beider Wiederholungsprüfungen sind sie zur Ablegung der Abschlussprüfung zur Mittleren Reife im ersten Nebentermin (September) berechtigt (wenn nur eine oder keine Wiederholungsprüfung bestanden wurde, ist ohnedies der Abschlussjahrgang zu wiederholen).

  • PrüfungskandidatInnen mit drei oder mehr Nicht genügend im Abschlussjahrgang haben ebenfalls den Abschlussjahrgang zu wiederholen (keine Zulassung).

  • Die Nichtvorlage bzw. nicht fristgerechte Vorlage der schriftlichen Abschlussarbeit hat zur Folge, dass keine Zulassung zur mündlichen und zur praktischen Prüfung gegeben ist (kein positives Jahres- und Abschlusszeugnis).

  • Die Abschlussarbeit wird mit Nicht genügend bewertet: keine Zulassung zur mündlichen und zur praktischen Prüfung – neue Abschlussarbeit für den ersten Nebentermin im September.

  • Falls die zweite Abschlussarbeit wieder mit Nicht genügend bewertet wird: keine weitere Wiederholung zulässig (und damit auch keine Zulassung zur mündlichen und praktischen Prüfung).

 

Nicht bestandene mündlichen oder praktischen Prüfung

Jeder nicht bestandene Teil darf zum ersten Nebentermin (September) wiederholt werden; eine nochmalige Wiederholung zum zweiten Nebentermin (Februar) ist zulässig (höchstens zweimalige Wiederholung).

2. Schriftliche Abschlussarbeit

A) Themenauswahl

Ein/e Schüler/in (Einzelarbeit) oder zwei SchülerInnen (Gruppenarbeit) wählt/wählen in Abstimmung mit der Betreuungslehrkraft ein Thema aus. Eine Betreuungslehrkraft muss kein Klassenlehrer sein und darf max. 5 Arbeiten betreuen.

Die Fragestellung hat aus dem Berufsfeld der zukünftigen Facharbeiter*innen unter Einbringung persönlicher Erfahrungen zu sein.

Im Rahmen des Praktischen Unterrichts sind 1 bis 2 Einheiten (á 4 Unterrichtsstunden) zur Themenfindung, Fragestellung, Formvorschriften etc. der Abschlussarbeit eingeplant werden. Dies ist eine normale unterrichtliche Tätigkeit, daher dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

A.1.) Erste Besprechung mit der Betreuungslehrkraft (Beilage Betreuungsprotokoll)

Themeneingrenzung, Zielsetzung, erwünschte Kernaussage, Konzept der Abschlussarbeit, geplante Methode (Literatur, Fragebogen etc.)

Über alle Besprechungen ist ein Betreuungsprotokoll zu führen (s. Downloads), das der Abschlussarbeit beigelegt wird.

A.2.) Konzept  (Beilage Konzept FließtextKonzept TabellenformTabelle Beispiel)

Der/die Schüler/in legt der Betreuungskraft ein Konzept vor. Das Thema ist bereits eingegrenzt und Untersuchungsfragen sind formuliert. Ziele, Arbeitsweise und eine erste Gliederung, mögliche Literatur sind enthalten. Dieses Konzept ist Grundlage für eine Genehmigung des Themas.

B) Formvorschriften

    Gestaltung:

  • Format DIN A4
  • Die Arbeiten sind am PC zu erstellen.
  • Als Schrift ist Arial 12 Punkt zu verwenden (ausgenommen Überschriften).
  • Der Zeilenabstand im Fließtext ist 11/2-zeilig auszuführen.
  • Seitenränder: 2,5 cm oben, 2,5 cm unten, 3 cm links, 2 cm rechts
  • Jedes Blatt ist einseitig zu beschreiben.
  • Die Seiten sind fortlaufend zu nummerieren.
  • Die Arbeit ist in gebundener Form abzugeben (z.B. Spiralisierung, Thermobindung, Schnellhefter, etc.) – keine Ringmappen und keine Klarsichtfolien verwenden!

Umfang (ohne Bilder, Grafiken, Deckblatt, Datenblatt und Beilagen)
Einzelarbeit: 24.000 Zeichen (ohne Leerzeichen)
Gruppenarbeit (zwei SchülerInnen): 36.000 Zeichen (ohne Leerzeichen)

Tabellen mit eigenen Ergebnissen sind einzurechnen.

Um den Umfang kontrollieren zu können, ist die Arbeit der Betreuungslehrkraft auch in elektronischer Form abzugeben und an der Schule 7 Jahre zu archivieren.

Eine Unterschreitung des vorgegebenen Umfangs darf max. 10% betragen.
Eine Überschreitung des vorgegebenen Umfangs darf max. 20% betragen.
Ein Teil aus der unternehmerischen Bildung (Betriebswirtschaft und Rechnungswesen oder/und Marketing und Wirtschaftskunde) ist für eine positive Beurteilung erforderlich.

C)  Struktur der Abschlussarbeit           

Hinweis auf div. Beilagen (s. unten)

  1. Deckblatt (frei gestaltbar)
  2. Datenblatt (Thema mit der bearbeiteten Fragestellung; = Seite 1)
  3. Inhaltsverzeichnis
  4. Einleitung
  5. Hauptteil mit Schlussfolgerungen
  6. Zusammenfassung
  7. Ehrenwörtliche Erklärung
  8. Literaturverzeichnis
  9. Wenn zutreffend: Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis
  10. Anhang (wenn nötig)
  11. Betreuungsprotokoll (wird der Arbeit beigelegt)

D) Begleitung während der Erstellung der Abschlussarbeit

Mindestens eine weitere Besprechung während der Erstellung der Abschlussarbeit (individuelle Terminvereinbarungen zwischen Betreuungslehrkraft und SchülerIn), vor der Abschlussbesprechung.

Themen der Besprechung z. B.:

  • fachlicher Inhalt
  • logischer Aufbau
  • nachvollziehbare Aussagen und Eigenständigkeit
  • verwendete Quellen bzw. Methoden
  • Rechtsschreibung, Schreibstil etc.

E) Abschlussbesprechung zur Erstellung der Endfassung

Downloads (Mustervorlagen – tw. Word)

  1. a)       Konzept Fließtext
  2. b)       Konzept Tabellenform
  3. c)       Datenblatt (Einzelarbeit)
  4. d)       Datenblatt (Gruppenarbeit)
  5. e)       Inhaltsverzeichnis
  6. f)        Zusammenfassung
  7. g)       Zitate und Quellenverzeichnis
  8. h)       Betreuungsprotokoll

F) Abgabe der fertigen Arbeit

Die fertige Arbeit darf dem/der Schüler/in NICHT mehr zur weiteren Korrektur  zurückgegeben werden! Abgabetermin (Datum) ist exakt vorgegeben und  einzuhalten!

G) Beurteilungsrichtlinien (Beilagen Beurteilungsbogen)

Besprechung der Beurteilungsrichtlinien (siehe Download “Abschlussarbeit” im Rahmen des PU entweder mit der Klassenvorständin/dem Klassenvorstand oder mit der Betreuungslehrkraft.

In den Arbeiten, die an die/den Vorsitzende/n weitergeleitet werden, sind Fehler (Rechtschreibfehler, sachliche Fehler) sichtbar zu korrigieren.

 

Downloads Beurteilung

Schriftliche Klausurarbeit in Deutsch

Abschlussarbeit

Mündliche Prüfung

Praktische Prüfung

Gesamtergebnis (ab 2022/23)

Gesamtergebnis

 

H) Feedback, Bekanntgabe des Beurteilungsergebnisses 

3. Mündliche und praktische Prüfung

Prüfungskommission

Diese besteht aus dem Landesschulinspektor oder einer/einem von ihm bestellte/n/r Vertreter*in (Vorsitz), der Schulleitung und zwei vom Landesschulinspektor bestellten PrüferInnen.

Sowohl bei der mündlichen als auch bei der praktischen Prüfung ist für eine Beschlussfassung die Anwesenheit der/des Vorsitzenden und von mindestens zwei Mitgliedern erforderlich.

Jedenfalls haben sowohl bei der mündlichen Prüfung als auch bei der praktischen Prüfung immer mindestens zwei PrüferInnen anwesend zu sein!

Prüfungsverlauf der mündlichen Prüfung:

  • Verpflichtende Präsentation der Abschlussarbeit mit einem Plakat (je SchülerIn oder Gruppe); ergänzend darf eine Powerpoint-Präsentation (oder ein weiteres Medium wie ein Film) verwendet werden (Dauer höchstens 10 Minuten).
  • Einen Teil der Präsentation auf Englisch (1 bis 2 Minuten).
  • Jede/r SchülerIn zieht zwei Fragen aus dem Aufgabenkatalog (mindestens 25 Fragen mit Fragestellungen zum angestrebten Berufsfeld; der Aufgabenkatalog ist den SchülerInnen im Laufe des Unterrichtsjahres bekannt zu geben). Eine Frage davon ist zu beantworten (ob eine beantwortete Karte wieder zum Fragenkatalog gelegt oder für diesen (Halb)Tag ausgeschieden wird, hat die Prüfungskommission festzulegen).
  • Eine Vorbereitungszeit von cirka 15 Minuten ist zu gewähren (die Präsentation der nächsten Abschlussarbeit kann währenddessen erfolgen).
  • Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 45 Minuten dauern.

Prüfungsverlauf der praktischen Prüfung:

  • Als Grundlage für die praktische Prüfung dienen max. 40 Kompetenzen mit den dazugehörigen Fertigkeiten aus vier praktischen Gegenständen.
  • Die praktische Prüfung soll in Summe nicht länger als 60 Minuten dauern.
  • Die praktische Prüfung kann vor oder nach der theoretischen Prüfung erfolgen.
  • In die Beurteilung sind die kognitiven Leistungen und die gezeigten Fertigkeiten einzubeziehen.
  • Im Fachbereich Landwirtschaft und bei den Stationenbetrieben (Fachrichtung, Wein- und Obstbau, Gartenbau und Pferdewirtschaft) wird aus den Einzelnoten der Teilprüfungen bei der Abschlusskonferenz am Prüfungstag eine praktische Gesamtnote festgelegt. Bei einer negativen Beurteilung ist der Prüfungsvorsitzende beizuziehen. Bei den Fallbeispielen im Fachbereich BHM sind alle formulierten Aufgaben für die Beurteilung heranzuziehen und müssen alle Aufgaben positiv absolviert werden.
  • Bei einem negativen Ergebnis der praktischen Prüfung kann die Prüfung beim ersten Nebentermin wiederholt werden.

Prüfungsmodelle in den Fachbereichen:

Betriebs- und Haushaltsmanagement

Die praktische Abschlussprüfung wird anhand eines Fallbeispiels mit fächerübergreifender Thematik absolviert. Es stehen zwei Modelle zur Auswahl (schulspezifische Entscheidung).

Download – die zwei schulspezifischen Modelle BHM  

Download – Kernkompetenzen der BHM

Landwirtschaft

Die SchülerInnen bereiten sich in vier praktischen Gegenständen vor. Die in Summe max. 40 Kernkompetenzen werden den SchülerInnen spätestens in der KW51 zur Verfügung gestellt.

Am Prüfungstag wird vom Schüler eine Gegenstandspaarung gezogen. Nur in diesen beiden Gegenständen absolviert der/die SchülerIn die praktischen Prüfungen. Zur Vorbereitung auf eine Teilprüfung stehen 10 Minuten zur Verfügung. Die Teilprüfung dauert ca. 20 Minuten.

Wein- und Obstbauschule, Gartenbauschule und LFS für Pferdewirtschaft

Die SchülerInnen absolvieren die praktische Prüfung anhand eines schulspezifischen Stationenbetriebs.

  • Wein- und Obstbauschule: Die Ergebnisse der Schulmeisterschaft werden für die praktische Prüfung zur Mittleren Reife angerechnet.
  • Gartenbauschule: Innerhalb des gewählten Produktionsgebietes (Baumschule, Gemüsebau, Zierpflanzenbau) erfolgt ein Stationenbetrieb mit Fertigkeiten aus jeweils mind. drei Gegenständen.  
  • LFS für Pferdewirtschaft: alle Praxisgegenstände werden in Form eines Stationenbetriebs abgedeckt.

4. Schriftliche Klausurarbeit in Deutsch

Rahmenbedingungen für die schriftliche Deutschklausur und die Kompensationsprüfung:

  • Nur Schüler*innen, die zum Zeitpunkt der Klausur in Deutsch positiv beurteilt werden können, dürfen zur Klausurprüfung aus Deutsch antreten.
  • Dauer der schriftlichen Klausurprüfung: 180 Minuten (Diese darf frühestens nach 90 Minuten abgegeben werden.)
  • Zeitpunkt: Die Klausurarbeit wird zwischen 5. und 19.05. durchgeführt.
  • Umsetzung: am Laptop/Computer in einem abgesicherten Modus

 

Aufgabenstellung:

  • Es gibt zwei Themenpakete, von denen eines ein neutrales Thema, das andere ein fachliches Thema zum Inhalt hat.
  • Einer der beiden Ausgangstexte pro Themenpaket ist länger (ca. 600 Wörter) und bildet die Grundlage für die geschriebene kurze Textsorte, der zweite Ausgangstext pro Themenpaket ist kürzer (kann auch nur eine Grafik o. Ä. sein) und bildet die Grundlage für die geschriebene längere Textsorte. Zu schreibende Textsorten:
    • kurze Textsorten (180 – 220 Wörter): Zusammenfassung, Stellungnahme (Leserbrief, Kommentar)

    • lange Textsorten (320 – 380 Wörter): Erörterung, Meinungsrede

 

Bestimmungen zur Beurteilung:

  • Die Jahresnote wird immer in die Beurteilung der Klausur miteinbezogen. Wird die Klausurarbeit negativ beurteilt, muss für das Einbeziehen der Jahresnote diese zumindest Befriedigend sein, damit sie miteinbezogen werden kann.
  • Damit die Jahresnote überhaupt miteinbezogen werden kann, müssen beide Texte der geforderten Textsorte entsprechen und mit der Mindestwortanzahl geschrieben sein. Darüber hinaus muss K3 (Kompetenzbereich 3 des Beurteilungsrasters = Stil und Ausdruck/Normative Sprachrichtigkeit) insgesamt (also in der Summe beider Texte) positiv beurteilt worden sein.

 

Kompensationsprüfung:

  • Wird die Klausurarbeit negativ beurteilt, muss der*die Schüler*in zu einer mündlichen Kompensationsprüfung antreten.
  • Für die Kompensationsprüfung werden zwei voneinander unabhängige Aufgabenstellungen vorbereitet. Diese können allgemeine, neutrale Themen und/oder fachliche Themen beinhalten. Dabei ist jeweils ein ca. 500 Wörter langer Text gegeben, der zunächst zusammengefasst werden soll. Im Anschluss werden in Form eines Prüfungsgesprächs (einer Diskussion) Fragen zum Text bzw. Thema des Textes diskutiert. (Die Kompensationsprüfung findet gemeinsam mit den Abschlussprüfungen zur Mittleren Reife statt.)

5. Abgeltung für die Betreuung der Abschlussarbeit und die Abschlussprüfungen

Die Abgeltung für die Betreuungslehrkraft sowie für die Prüfungen erfolgt gemäß Gehaltsgesetz bzw. Prüfungstaxenverordnung. Details