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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Landimpulse, Okt 2022

 

 

ANMELDUNG

Anmeldungen zu Bildungsveranstaltungen haben bis zum angeführten Anmeldeschluss, jedenfalls aber bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn zu erfolgen. Landimpulse behält sich vor, zu einzelnen Veranstaltungen Zugangsvoraussetzungen zu definieren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an einer Veranstaltung. Die Interessenten werden nach dem Datum der Anmeldung gereiht. Die Teilnahmeberechtigung besteht erst mit der seitens von Landimpulse schriftlich oder per E-Mail erteilten Teilnahmezusage. Bei offenen Forderungen von Landimpulse ist eine Anmeldung nicht möglich.

 

TEILNAHMEBEITRAG

Der angegebene Teilnahmebeitrag ist, wenn nicht anders angegeben, vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind, sofern nicht anders angeführt, nicht im Teilnahmebeitrag enthalten.

Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten werden den Teilnehmenden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

STORNOBEDINGUNGEN

Die Anmeldung kann, wenn nicht anders angegeben, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung nach Ablauf dieser Frist sowie bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Veranstaltung behält sich Landimpulse die Vorschreibung des gesamten Teilnahmebeitrages als Stornogebühr vor.

Die Stornogebühr entfällt, wenn von der angemeldeten Person eine geeignete Ersatzperson nominiert wird, welche die Veranstaltung besucht und den Teilnahmebeitrag leistet. Die ursprünglich angemeldete Person bleibt jedoch für den Teilnahmebeitrag haftbar. Ist eine Teilnahme an live durchgeführten digitalen Weiterbildungen aufgrund technischer Probleme nicht möglich, muss dies dem Veranstalter vor Veranstaltungsende nachvollziehbar mitgeteilt werden.

 

VERANSTALTUNGSABSAGE

Landimpulse behält sich vor, bei einer zu geringen Zahl von Anmeldungen die geplante Bildungsveranstaltung abzusagen. In diesem Fall oder bei sonstigen Gründen für eine Veranstaltungsabsage (wie z.B. Erkrankung von Vortragenden, höhere Gewalt o.a.) werden bereits eingezahlte Teilnahmebeiträge rückerstattet.

Landimpulse behält sich weiters Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten, Veranstaltungsformaten (Online statt Präsenz) sowie bei den Vortragenden vor. Die Teilnehmenden werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können – abgesehen von der Rückerstattung des Teilnahmebeitrages – keine weiteren Ersatzansprüche

abgeleitet werden.

 

HAFTUNG

Landimpulse übernimmt trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Kursunterlagen und sonstigen im Rahmen der Veranstaltungen verwendeten Publikationen und haftet auch nicht für die Richtigkeit der von den jeweiligen Vortragenden geäußerten Ansichten, Standpunkte, Rechtsmeinungen etc.

 

SCHULUNGSUNTERLAGEN, BILD- UND TONAUFNAHMEN

Den Teilnehmenden überlassene Seminarunterlagen oder Datenträger dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von Landimpulse weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden. Bild- und Tonaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Vortragenden nicht gestattet.

 

BILDAUFNAHMEN UND VERÖFFENTLICHUNG

Die Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass bei einzelnen Veranstaltungen Fotografien und/oder Filme erstellt werden und zum Zwecke der Nachberichterstattung in regionalen Medien sowie in Medien und Websites von Landimpulse, von Partnern und Mitgliedern von Landimpulse sowie ihnen nahestehenden Einrichtungen veröffentlicht werden können. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit diesen Nutzungen einverstanden.

 

AUSSCHLUSS VON BILDUNGSVERANSTALTUNGEN BZW. BERUFSAUSBILDUNGSKURSEN

Wenn es die Gewährleistung der Kurs- bzw. Veranstaltungsziele erfordert, ist Landimpulse berechtigt, Teilnehmende aus sachlichen Gründen (z.B. Stören der Veranstaltung, aggressives oder destruktives Verhalten gegenüber anderen Kursteilnehmenden bzw. Vortragenden oder KursleiterInnen) von der Veranstaltung ohne Rückerstattung eines allfälligen Teilnahmebeitrages auszuschließen. Das Ausschließen beinhaltet die Nicht-Zulassung zu bzw. Wegweisung von einer Veranstaltung.

 

TEILNAHMEBESTÄTIGUNG

Erfüllen Teilnehmende die für die jeweiligen Bildungsveranstaltungen vorgesehenen Mindestanwesenheitszeiten, wird auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Bei bestimmten Veranstaltungen bzw. Kursen ist ein Mindestausmaß der Anwesenheit Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen bzw. für den erfolgreichen Abschluss. Sofern dies nicht ohnehin in einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen normiert ist, wird vor den jeweiligen betreffenden Veranstaltungen gesondert darauf hingewiesen.

 

TEILNEHMENDE MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN

Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen werden aufgefordert, rechtzeitig vor der Veranstaltung mit Landimpulse Kontakt aufzunehmen.

 

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes:

Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel teilweise nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt, stehen aber sowohl für die weibliche als auch männliche Form. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen gleichermaßen für Personen aller Geschlechter offen.

 

GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht des Vereinssitzes von Landimpulse.