Abschlussprüfung zur Mittleren Reife
Leitfaden
(Leitfaden September 2017.pdf)
1. Grundsätzliches
Seit dem Schuljahr 2004/2005 ist die drei- oder vierjährige schulpflichtersetzende landwirtschaftliche Fachschule durch die Abschlussprüfung zur Mittleren Reife zu beenden; die Abschlussprüfung zur Mittleren Reife findet am Ende der Betriebsleiterausbildung (Modul 2) statt.
Geregelt ist die Abschlussprüfung zur Mittleren Reife in §§ 21 bis 26 der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung, LGBl. 5025/1-10.
Die Abschlussprüfung zur Mittleren Reife ist der formelle Abschluss der dreijährigen oder vierjährigen Bildungslaufbahn in einer Landwirtschaftlichen Fachschule. Sie ist eine kommissionelle Prüfung. Ausgangspunkt und zentraler Inhalt des Prüfungsvorganges ist eine im Laufe des letzten Unterrichtsjahres erstellte schriftliche Abschlussarbeit zu einem relevanten Thema des angestrebten Berufsfeldes. Ziel der Abschlussprüfung zur Mittleren Reife ist die Feststellung, inwieweit die SchülerInnen aufgrund ihrer Ausbildung befähigt sind, selbständig eine fachliche Problemstellung umfassend und fächerübergreifend zu erarbeiten und zu präsentieren.
Termine im Schuljahr
Fachrichtungen Betriebs- und Haushaltsmanagement; Gartenbau |
Fachrichtungen Landwirtschaft; Weinbau einschl. Kellerwirtschaft; Pferdewirtschaft |
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1. Besprechung mit Betreuungslehrkraft Vorlage eines Konzepts |
Im September | Im November |
Einreichung des Themas für die Abschlussarbeit und Genehmigung durch Direktion |
15. Oktober* | 10. Dezember* |
Abgabe des vorläufigen Inhaltsverzeichnisses |
15. Dezember* | 15. Jänner* |
2. Besprechung mit Betreuungslehrkraft |
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Abgabe des Hauptteils der |
20. April* | 20. April* |
3. Besprechung mit Betreuungslehrkraft |
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Abgabe bei fertigen und gebunden Arbeit bei der Betreuungslehrkraft |
20. Mai* | 20. Mai* |
Übermittlung an die/den Vorsitzende/n |
10. Juni* | 10. Juni* |
Abschlussprüfungen zur Mittleren Reife |
Letzte Unterrichtswoche | Letzte Unterrichtswoche |
* bzw. der darauffolgende Unterrichtstag |
Zulassung zur Abschlussprüfung zur Mittleren Reife
Nicht bestandene mündlichen oder praktischen Prüfung
Jeder nicht bestandene Teil darf zum ersten Nebentermin (September) wiederholt werden; eine nochmalige Wiederholung zum zweiten Nebentermin (Februar) ist zulässig (höchstens zweimalige Wiederholung) (§ 26 Abs. 3 der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung).
2. Schriftliche Abschlussarbeit
A) Themenauswahl
Ein/e Schüler/in (Einzelarbeit) oder zwei SchülerInnen (Gruppenarbeit) wählt/wählen in Abstimmung mit der Betreuungslehrkraft ein Thema aus. Eine Betreuungslehrkraft muss kein Klassenlehrer sein und darf max. 5 Arbeiten betreuen.
Die Fragestellung hat aus dem Berufsfeld der zukünftigen FacharbeiterInnen unter Einbringung persönlicher Erfahrungen zu sein.
Im Rahmen des Praktischen Unterrichts sind 1 bis 2 Einheiten (á 4 Unterrichtsstunden) zur Themenfindung, Fragestellung, Formvorschriften etc. der Abschlussarbeit eingeplant werden. Dies ist eine normale unterrichtliche Tätigkeit, daher dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
A.1.) Erste Besprechung mit der Betreuungslehrkraft (Beilage Betreuungsprotokoll)
Themeneingrenzung, Zielsetzung, erwünschte Kernaussage, Konzept der Abschlussarbeit, geplante Mehthode (Litetratur, Fragebogen etc.)
Über alle Besprechungen ist ein Betreuungsprotokoll zu führen (s. Downloads), das der Abschlussarbeit beigelegt wird.
A.2.) Konzept (Beilage Konzept Fließtext, Konzept Tabellenform, Tabelle Beispiel)
Der/die Schüler/in legt der Betreuungskraft ein Konzept vor. Das Thema ist bereits eingegrenzt und Untersuchungsfragen sind formuliert. Ziele, Arbeitsweise und eine erste Gliederung, mögliche Literatur sind enthalten. Dieses Konzept ist Grundlage für eine Genehmigung des Themas.
B) Formvorschriften
Gestaltung:
- Format DIN A4
- Die Arbeiten sind am PC zu erstellen.
- Als Schrift ist Arial 12 Punkt zu verwenden (ausgenommen Überschriften).
- Der Zeilenabstand im Fließtext ist 11/2-zeilig auszuführen.
- Seitenränder: 2,5 cm oben, 2,5 cm unten, 3 cm links, 2 cm rechts
- Jedes Blatt ist einseitig zu beschreiben.
- Die Seiten sind fortlaufend zu nummerieren.
- Die Arbeit ist in gebundener Form abzugeben (z.B. Spiralisierung, Thermobindung, Schnellhefter, etc.) - keine Ringmappen und keine Klarsichtfolien verwenden!
Umfang (ohne Bilder, Grafiken, Deckblatt, Datenblatt und Beilagen)
Einzelarbeit: 24.000 Zeichen (ohne Leerzeichen)
Gruppenarbeit (zwei SchülerInnen): 36.000 Zeichen (ohne Leerzeichen)Tabellen mit eigenen Ergebnissen sind einzurechnen.
Um den Umfang kontrollieren zu können, ist die Arbeit der Betreuungslehrkraft auch in elektronischer Form abzugeben und an der Schule 7 Jahre zu archivieren.
Eine Unterschreitung des vorgegebenen Umfangs darf max. 10% betragen.
Eine Überschreitung des vorgegebenen Umfangs darf max. 20% betragen.
Ein Teil aus der unternehmerischen Bildung (Betriebswirtschaft und Rechnungswesen oder/und Marketing und Wirtschaftskunde) ist für eine positive Beurteilung erforderlich.
C) Struktur der Abschlussarbeit Hinweis auf div. Beilagen (s. unten)
D) Begleitung während der Erstellung der Abschlussarbeit
Mindestens eine weitere Besprechung während der Erstellung der Abschlussarbeit (individuelle Terminvereinbarungen zwischen Betreuungslehrkraft und SchülerIn), vor der Abschlussbesprechung.
Themen der Besprechung z. B.:
- fachlicher Inhalt
- logischer Aufbau
- nachvollziehbare Aussagen und Eigenständigkeit
- verwendete Quellen bzw. Methoden
- Rechtsschreibung, Schreibstil etc.
E) Abschlussbesprechung zur Erstellung der Endfassung
Downloads (Mustervorlagen - tw. Word)
F) Abgabe der fertigen Arbeit
Die fertige Arbeit darf dem/der Schüler/in NICHT mehr zur weiteren Korrektur zurückgegeben werden! Abgabetermin (Datum) ist exakt vorgegeben und einzuhalten!
G) Beurteilungsrichtlinien (Beilagen Beurteilungsbogen)
Besprechung der Beurteilungsrichtlinien (siehe Download "Abschlussarbeit" im Rahmen des PU entweder mit der Klassenvorständin/dem Klassenvorstand oder mit der Betreuungslehrkraft.
In den Arbeiten, die an die/den Vorsitzende/n weitergeleitet werden, sind Fehler (Rechtschreibfehler, sachliche Fehler) sichtbar zu korrigieren.
Downloads Beurteilungen
Abschlussarbeit Mündliche Prüfung Praktische Prüfung Gesamtergebnis
H) Feedback, Bekanntgabe des Beurteilungsergebnisses
3. Mündliche und praktische Prüfung
Prüfungskommission
Diese besteht aus dem Landesschulinspektor oder einer/einem von ihm bestellte/n/r VertreterIn (Vorsitz), der Schulleitung und drei vom Landesschulinspektor bestellten PrüferInnen.
Sowohl bei der mündlichen als auch bei der praktischen Prüfung ist für eine Beschlussfassung die Anwesenheit der/des Vorsitzenden und von mindestens zwei Mitgliedern erforderlich.
Jedenfalls haben sowohl bei der mündlichen Prüfung als auch bei der praktischen Prüfung immer mindestens zwei PrüferInnen anwesend zu sein!
Prüfungsverlauf der mündlichen Prüfung:
Prüfungsverlauf der praktischen Prüfung:
4. Abgeltung für die Betreuung der Abschlussarbeit und die Abschlussprüfungen
Die Abgeltung für die Betreuungslehrkraft sowie für die Prüfungen
erfolgt gemäß Gehaltsgesetz bzw. Prüfungstaxenverordnung. Details